Datenschutz

Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch schriftliche Bestätigung wirksam. Die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für die weitere Geschäftsverbindung. Sind unsere Bedingungen geändert, so gelten sie ab dem Zeitpunkt, in dem sie dem Käufer erstmals zugegangen sind.


Die Firma Jülich IT-Service wird durch Herrn Mark Jülich rechtlich vertreten.


II. Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die Angebote der Jülich IT-Service sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungund sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden. Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die in einem sonstigen Angebot gemachten Produktbeschreibenden Angabenwie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß- Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, insbesondere nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Geringe Abweichungen von solchen Produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berührennicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Käufer nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen.
  2. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist bindend. Wir sindberechtigt, das dann liegende Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Bei Überschreitung des Kreditlimits des Kunden sind wir von einer Lieferverpflichtung entbunden. Eine Rechnungserteilung steht der schriftlichen Bestätigung gleich.
  3. Wir verweisen beim Kauf unserer Produkte auf die gesetzlich gültige Ausfuhr- und Exportbestimmungen. In jedem Falle ist der Kunde für die Einhaltung derselben verantwortlich.

III. Preise

  1. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Die vereinbarten Preise verstehensich ab unserem Sitz ohne Installation, Schulung oder sonstigen Nebenleistungen. Wir liefern in Handelsüblicher Verpackung. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten des Kunden zu versichern.
  2. Zahlungen haben innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Rechnung rein Netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zu erfolgen.
  3. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet.
  4. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so hat er, vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte, Verzugszinsen in Höhe von derzeit 13,75% p.a. zu zahlen.
  5. Tritt beim Käufer eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit begründen, insbesondere bei Wechsel oder Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Leistungen, schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich deruns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen, unsere Leistungen biszur Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauskasse oder Sicherheitsleistung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
  6. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig sind.

IV. Lieferzeit

  1. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
  2. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind anzugeben. Wir sind bemüht, die verbindlich vereinbarten oder unverbindlich genannten Liefertermine/Lieferfristen pünktlich einzuhalten. Die Lieferfrist/der Liefertermin ist eingehalten, wenn biszum Ablauf dem Käufer die sofortige Lieferbereitschaft mitgeteilt worden ist.
  3. Im Falle unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Mangel an Arbeitskräften, Material, Energie, Transportmöglichkeiten, behördliche Eingriffe u.s.w., auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten, verlängert sich wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umständegehindert sind, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. Liefern wir nicht nach Ablauf der umangemessene Zeit verlängerten Lieferfrist, so kann der Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser vom Vertrag zurücktreten.
  4. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, sowerden wir von der Lieferverpflichtung frei.
  5. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Käufer berechtigt-sofern ihm aus der Verspätung ein Schaden entstanden ist- eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1% für jede Woche vollendeten Verzug, im Ganzen aber höchstens 10% vom Werte desjenigen Teiles der Lieferung oder Leistung zu verlangen, die infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden können.
  6. Entschädigungsansprüche des Kunden, die über die in vorstehender Ziffer genannte Grenze in Höhe von 10% hinausgehen, sind in allen Fällen verspäteter Leistungen, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haften.
  7. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist bleibtunberührt.

V. Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Personübergeben wurde. Eine eventuelle Übernahme der Frachtkosten durch die Firma Jülich IT-Service hat keinerlei Einfluss auf den Gefahrenübergang.
  2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung gilt als selbständige Leistung.
  3. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort nach erhalt der Ware, verdeckt Mengendifferenzeninnerhalb von 24 Stunden nach Warenerhalt der Jülich IT-Service schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle unsere Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Eine etwaige Be – oder Verarbeitung erfolgtstets für Jülich IT-Service als Hersteller im Sinne de §950 BGB ohne Jülich IT-Service zuverpflichten. Das Eigentum geht erst dann an den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeitenaus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat, bei Zahlung mit Scheck erst bei dessen Einlösung und damit vollständige Gutschrift auf dem Konto der Jülich IT-Service.
  2. Vorher ist die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestatte. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
  3. Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und/oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nichtmehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Räume, in denen sich die Ware befindet, zu betreten und die Ware in materiellen Besitz zu nehmen. Sollte die Ware wesentlicher Bestandteil in Einrichtungen, Anlagen (z.B. Netzwerken) etc. geworden sein, so verpflichtet sich der Auftraggeber, der Jülich IT-Service die Demontage zu gestatten/ermöglichen. Die Demontage, der Abtransport und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Weitere Schadensersatzforderungen der Jülich IT-Service, Wertminderungen, entgangener Gewinn etc., bleiben hiervon unberührt. Wir können in einem solchen Fall die Rechte aus §455BGB geltend machen und/oder die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über den Warenempfänger zu verlangen, dies vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderung des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen.
  4. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe allergesicherten Ansprüche um mehr als 25% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil dieser freigeben.
  5. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherungwerden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

VII. Gewährleistung

  1. Die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 6 Monate ab Rechnungsdatumsofern nichts anderes in Schriftform vereinbart wurde. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes zudenen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern, neu zu liefern oder den Kauf rückgängig zumachen. Werden unsere Betriebs und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile gewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen genügen, sind wir von jeglicher Gewährleistung entbunden. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung gewährleisten wir in dergleichen Weise wie für den Liefergegenstand. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.
  2. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung anzeigt. Die schriftlich vereinbarte so genannte Vor-Ort-Service-Garantie gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, ausschließlich im Umkreis von 50Km um Nörvenich. Die Kaufleute treffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§377 und 378HGB bleiben hiervon unberührt. Reparaturen werden ausschließlich zu den zusätzlich gültigen Servicebedingungen der Jülich IT-Service angenommen.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahlbeim Käufer oder bei uns zu gestatten. Verweigert der Käufer dies, sind wir von der Gewährleistungbefreit.
  4. Die vorstehende Bestimmungen gelten entsprechend für solche Ansprüche des Käufers auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratung oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.
  5. Gewährleistungsansprüche gegen die Jülich IT-Service stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
  6. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
  7. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlicht anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt.
  8. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Verschleißteile wie Farbbänder, Druckköpfe, Typenräder,Toner etc.

VIII. Schadensersatz

  1. Schadenersatzansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlecht erfüllung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Leistungsverzug, anfänglichem Unvermögen, zu vertretender Unmöglichkeit und bei Personenschäden oder Schaden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Wird uns die obliegende Lieferung oder Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit folgender Maßgabe: Ist die Unmöglichkeit auf unser Verschulden zurückzuführen, so ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch auf 10% des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung oder Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Schadensersatzansprüche des Kunden, die über die genannten 10% hinausgehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertragbleibt unberührt.
  3. Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren und/oder Folgeschäden. In jedem Fall ist unsere Haftung auf den Ersatz des zum Zeitpunktdes Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens beschränkt. Dies gilt nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  4. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
  5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftungunserer freien Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsordnung

  1. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung/Leistung und Zahlung als Gerichtsstand Düren vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort oder Sitzes oder einer Niederlassung des Kunden zuklagen.
  2. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der BRD, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Es gilt das Recht der BRD. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des Uncitral-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Kunden nicht.

X. Software

  1. Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger (z.B. Diskette) beiliegenden und/oder auf diesem enthaltenen Lizenz- oder sonstige Bestimmungen des Herstellers. Der Käufer erkenntdie Geltung dieser Bedingungen durch Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Dem Käufer, der die Bedingungen des Herstellers nicht anerkennen will, steht das Recht zur Rückgabe des versiegelten Datenträgers zu, das innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Software schriftlich auszuüben ist.

XI. Sonstige Vereinbarungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichtensich, für die ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen die am nächstliegenden, oder den selben Zweck erfüllenden, wirtschaftlichen Bestimmungen zu vereinbaren.
  2. Änderungen und Nebenabreden dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
  3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftbeziehung erhaltenen Daten im Sinnedes Datenschutzgesetzes für unsere eigenen Zwecke verwenden.

XII. Internet-spezial

  • Der Internet-Vertrags-Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der im Internet allgemein üblichen

Verhaltensmaßregeln („Netiquette“). Bei missbräuchlicher Nutzung des Accounts ist Jülich IT-Service zur sofortigen Sperrung des Accounts sowie zur außerordentlichen Vertragskündigung berechtigt.

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